Sie als Patient haben das Recht, sich den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen: Daher die Bezeichnung "Wahlarzt".
Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse. Für Sie bedeutet das:
- Vorerst bezahlen Sie Ihre Behandlung bar bei mir in der Ordination.
- Anschließend bekommen Sie einen Teil meines Honorars von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
- Rezepte, die ich Ihnen ausstelle, können Sie ganz normal in der Apotheke einlösen (wie gewohnt zahlen Sie für Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden, nur die Rezeptgebühr).